In Deutschland gibt es zwei wichtige Formen der Selbstständigkeit: die Freiberufler und die Kleingewerbetreibenden. Beide Gruppen spielen eine bedeutende Rolle in der Wirtschaft und bringen verschiedene Dienstleistungen und Produkte auf den Markt. Es ist jedoch wichtig, die Unterschiede zwischen diesen beiden Formen der Selbstständigkeit zu verstehen, insbesondere in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen, steuerliche Aspekte und die Anforderungen für die kleingewerbe anmelden In diesem Artikel erläutern wir die wesentlichen Unterschiede zwischen Freiberuflern und Kleingewerben.

1. Definitionen: Freiberufler und Kleingewerbe

Bevor wir in die einzelnen Unterschiede eintauchen, ist es wichtig, zu klären, was Freiberufler und Kleingewerbe bedeuten.

Freiberufler

Freiberufler sind Selbstständige, die in bestimmten Berufsgruppen tätig sind, die als freiberufliche Tätigkeiten eingestuft werden. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten und viele andere kreative und wissenschaftliche Berufe. Freiberufler können ihre Dienstleistungen unabhängig anbieten, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Kleingewerbe

Kleingewerbetreibende hingegen sind selbstständige Unternehmer, die ein gewerbliches Unternehmen betreiben, das nicht die Umsatzgrenze oder die Anzahl der Mitarbeiter überschreitet, die die Einordnung als Kleingewerbe ermöglichen. In Deutschland liegt die Umsatzgrenze für Kleingewerbe in der Regel bei 22.000 Euro im Jahr. Für Kleingewerbetreibende ist die Anmeldung eines Gewerbes notwendig, und sie müssen sich an bestimmte Vorschriften für Gewerbetreibende halten.

2. Anmeldung und rechtliche Rahmenbedingungen

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Freiberuflern und Kleingewerben liegt in der Anmeldung und den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Freiberufler

Für Freiberufler ist es in der Regel nicht erforderlich, ein Gewerbe anzumelden. Stattdessen müssen sie lediglich beim Finanzamt als Freiberufler registriert werden. Diese Registrierung ist in der Regel unkompliziert, und Freiberufler müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Freiberuflichkeit wird bei der Anmeldung als solche erklärt, und das Finanzamt prüft die Unterlagen, um den Status zu bestätigen https://finom.co/de-de/rechner/iban-rechner/

Kleingewerbe

Im Gegensatz dazu müssen Kleingewerbetreibende ein Gewerbe anmelden. Diese Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde, in der das Unternehmen ansässig ist. Hierzu müssen entsprechende Formulare ausgefüllt und eingereicht werden, oft verbunden mit einer kleinen Gebühr. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten sie einen Gewerbeschein, der die offizielle Genehmigung zur Ausübung des Gewerbes dokumentiert. Die Anmeldung eines Kleingewerbes bringt zusätzlich Verpflichtungen zur Buchführung und zur Abgabe von Steuererklärungen mit sich.

3. Steuerliche Aspekte

Steuerlich unterscheiden sich Freiberufler und Kleingewerbe ebenfalls erheblich.

Freiberufler

Freiberufler unterliegen der Einkommensteuer und müssen in der Regel eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) durchführen. Sie sind von der Umsatzsteuer befreit, solange ihr Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Auch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ist für Freiberufler weniger komplex, da sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Die steuerlichen Vorteile, die Freiberufler genießen, können sie in der Regel effektiver nutzen, um ihre Steuerlast zu minimieren.

Kleingewerbe

Kleingewerbetreibende hingegen sind verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen, wenn ihr Gewinn über dem Freibetrag liegt (in der Regel 24.500 Euro). Sie müssen ebenfalls eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, allerdings sind die Anforderungen an die Buchhaltung komplexer als bei Freiberuflern. Auch die Umsatzsteuer müssen Kleingewerbetreibende abführen, sofern sie die entsprechenden Umsatzgrenzen überschreiten.

4. Leistungen und Tätigkeiten

Die Art der Dienstleistungen oder Produkte, die von Freiberuflern und Kleingewerben angeboten werden, unterscheidet sich in vielen Fällen grundlegend.

Freiberufler

Freiberufler sind in der Regel in beratenden, kreativen oder künstlerischen Berufen tätig. Diese Berufe setzen oft eine spezielle Ausbildung, Qualifikation oder kreative Fähigkeiten voraus. Die angebotenen Dienstleistungen können sich beispielsweise auf die Gestaltung von Marketingstrategien oder die Erstellung von künstlerischen Werken konzentrieren.

Kleingewerbe

Kleingewerbetreibende hingegen sind in der Regel in handwerklichen oder gewerblichen Bereichen aktiv, wie zum Beispiel im Einzelhandel, im Gastgewerbe oder in der Dienstleistung. Dies kann von einem kleinen Lebensmittelgeschäft über einen Friseursalon bis hin zu einer Reinigungsfirma reichen. Die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen sind oft massenmarktfähig und weniger spezialisiert.

5. Versicherungen und Absicherungen

Ein weiterer wichtiger Unterschied betrifft die erforderlichen Versicherungen und Absicherungen.

Freiberufler

Freiberufler sind oft nicht verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, es sei denn, dies ist für ihren speziellen Berufsstand gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherungspflicht hängt stark von der jeweiligen Berufszulassung ab. Für viele Freiberufler ist eine Berufshaftpflicht allerdings sinnvoll, um sich gegen mögliche Schadensersatzansprüche abzusichern.

Kleingewerbe

Kleingewerbetreibende sind hingegen oft verpflichtet, betriebliche Haftpflichtversicherungen abzuschließen, um sich gegen mögliche Schadensfälle abzusichern. Diese Versicherung schützt sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die während ihrer unternehmerischen Tätigkeit entstehen können.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Unterschiede zwischen Freiberuflern und Kleingewerben in wesentlichen Bereichen wie Anmeldung, steuerliche Belastungen, Art der angebotenen Dienstleistungen und versicherungstechnischen Anforderungen liegen. Während Freiberufler in der Regel weniger administrative Hürden zu überwinden haben und von steuerlichen Vorteilen profitieren, benötigen Kleingewerbetreibende eine umfangreiche gewerbliche Anmeldung und unterliegen unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen.

Wer überlegt, sich selbstständig zu machen, sollte sich genau über die Form der Selbstständigkeit, die am besten zu den eigenen Anforderungen passt, informieren. Das Kleingewerbe anmelden ist ein wichtiger Schritt, der sorgfältig überlegt und vorbereitet sein sollte, während Freiberufler schnell und unkompliziert ihren Beruf ausüben können, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.